Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich die nun folgenden Hinweise, Fakten und Informationen sehr sachlich, klar und deutlich aufliste, da ich zu dieser Aufklärung verpflichtet bin. Sollten Sie Fragen, Wünsche o. ä. zu der Therapie oder diesen Informationen haben, sprechen Sie mich bitte persönlich an. Ich bin gerne bereit, in einem Telefonat Ihre Fragen zu beantworten.
SchweigepflichtHeilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welchem Menschen oder Behörde der Heilpraktiker entbunden ist. Von der Schweigepflicht darf nur der betroffene Patient oder der gesetzliche Vormund / Betreuer entbinden. Die Inhalte der Gespräche unterliegen der absoluten Vertraulichkeit.
- Heilpraktiker dürfen weder verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, frei verkäufliche Arzneimittel empfehlen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
- Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben, dokumentiert und gespeichert.
- Die Therapie kann keine ärztlich / medizinische Behandlung und körperliche Untersuchung durch den Arzt ersetzen. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Die Therapie kann nur begleitend und unterstützend erfolgen.
Kostenaufklärung Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung. Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können je nach Vertrag einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ihrem Beihilfeträger haben.
Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Die Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Das Erstattungsverfahren mit der privaten Kranken- oder Zusatzversicherung ist stets eigenverantwortlich durchzuführen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und / oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Die Kosten sind steuerlich absetzbar nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen).